Guten Tag

Herzlich willkommen bei der Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft.

Die Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft erbringt Rechtsdienstleistungen aller Art, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, für Firmen, Institutionen und auch Privatpersonen. Gern unterstützen wir auch Startups und begleiten diese jungen Unternehmen bereits in der Gründungsphase.

Zu den Interessenschwerpunkten gehören der gewerbliche Rechtsschutz, das Handels- und Gesellschaftsrecht und das Informationstechnologierecht.

Es ist entscheidend, einen engen und vertrauensvollen Kontakt mit Ihnen als Mandant zu halten, um so eine kontinuierliche rechtliche Betreuung, maßgeschneidert nach Ihren Bedürfnissen, zu gewährleisten.
Ziel der Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft ist es, Sie durch rechtliche Bewertung von vorliegenden Sachverhalten und eine Beratung auf höchstem Niveau stets in Ihren unternehmerischen Entscheidungen effizient zu unterstützen und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Dieses beinhaltet auch die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche und die Abwehr der gegen Sie geltend gemachten unberechtigten Ansprüche.

Es würde uns sehr freuen, Sie im Kreis der Mandantschaft der Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft begrüßen zu dürfen. Kontaktieren Sie uns jetzt.

Kontaktdaten

Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft

Theaterstraße 14 C, 30159 Hannover, Deutschland
(Termine nur nach Vereinbarung.)

service@admody.com

☏ 0511 60 49 81 27

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28.03.2024 - 16:29 Uhr

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BPatG, Beschluss vom 13. November 2000, Az.: 10 W (pat) 18/00BPatG, Beschluss vom 9. August 2000, Az.: 29 W (pat) 112/99LG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juli 2012, Az.: 12 O 223/11BPatG, Beschluss vom 13. April 2005, Az.: 26 W (pat) 50/03BGH, Beschluss vom 20. April 2009, Az.: AnwZ (B) 43/08BPatG, Beschluss vom 4. Februar 2010, Az.: 8 W (pat) 6/07Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 9. September 2013, Az.: 11 W 40/13BPatG, Beschluss vom 13. Juli 2004, Az.: 23 W (pat) 4/03VG Karlsruhe, Urteil vom 16. Februar 2011, Az.: 7 K 1535/10OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006, Az.: I-6 U 65/05